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Ausfallhonorar-Regelungen

Liebe Patient:innen,

im Folgenden fassen wir für Sie unsere Regelungen zu Terminausfällen zusammen:

Grundsätzlich können alle Termine, die Sie in unserer Praxis vereinbart haben, mindestens 24 Stunden vor dem Beginn des Termins noch abgesagt werden. Dies gilt ebenfalls für Termine, die montags stattfinden.
Ausgenommen davon sind das Entspannungs- und Achtsamkeitsseminar, da diese zum Selbstkostenpreis angeboten werden. Bei diesen Seminaren gilt dies nur im Fall einer akuten Erkrankung und mit Vorlage einer Krankschreibung.

Für den Starttermin unserer Seminare (Näheres dazu s. unten) gilt dies NICHT.

Alle Terminabsagen müssen per Email an die durchführenden Therapeut:innen ("Therapeutenname@praxis-im-zentrum.net") erfolgen, möglichst in Kopie (CC) an das Sekretariat ("info@praxis-im-zentrum.net").

Werden Termine nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt, fällt jeweils ein Ausfallhonorar an. Dies beträgt für

Sollten Sie kurzfristig erkranken und deshalb zu den Terminen nicht erscheinen können, fällt das Ausfallhonorar trotzdem an, außer Sie reichen eine AKTUELLE Krankschreibung nach. Dauerkrankschreibungen gelten nicht. Sofern Sie über eine Dauerkrankschreibung verfügen, benötigen Sie ein zusätzliches, aktuelles Attest von Ihrem Arzt.

In Fällen von nachgewiesener höherer Gewalt (z.B. Unwetterkatastrophen) entfällt das Ausfallhonorar ebenfalls. Die Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel u.ä. zählt dazu nicht.

Alle Nachweise über begründete Nichtteilnahme müssen spätestens sieben Tage nach dem versäumten Termin vorliegen.

Besonderheiten bei der Absage verbindlich vereinbarter Seminarteilnahme:

Wenn Sie die Teilnahme an einem Seminar verbindlich zugesagt haben, müssen Sie zwingend beim ersten Termin anwesend sein. Das hat den Hintergrund, dass beim ersten Seminartermin alle zum Verständnis des Themas wichtigen Informationen vermittelt werden. Außerdem werden beim ersten Termin alle wichtigen organisatorischen Dinge und die Besonderheiten des jeweiligen Seminars erläutert. Daher können Sie an dem betreffenden Seminar nicht mehr teilnehmen, wenn Sie diesen Termin verpassen!

In besonderen Ausnahmefällen und wenn sich dazu die Möglichkeit bietet, kann die durchführende Therapeut:in Ihnen einen Einzeltermin anbieten, in dem Ihnen die relevanten Informationen vermittelt werden. Dieser Einzeltermin wird dann von Ihrem bewilligten Therapiekontingent abgezogen.

Verpassen Sie den Ersttermin und kann dieser nicht nachgeholt werden, fällt das Ausfallhonorar für das gesamte Seminar an, da Sie den Platz für andere Teilnehmer:innen blockiert haben. Für ein Seminar mit fünf geplanten Terminen fällt dann also, sofern Sie keine AKTUELLE Krankmeldung (bzw. ein entsprechendes Attest, s.o.) einreichen, ein Ausfallhonorar in Höhe von 100,00 Euro an (5 x 20,00 Euro).

Sofern Sie den ersten Termin wahrgenommen haben, Folgetermine aber nicht wahrnehmen können, so sind diese Termine, wie alle anderen auch, mindestens 24 Stunden im Vorfeld abzusagen. Bei Achtsamkeits- und Entspannungsseminaren gilt dies nur bei akuter Erkrankung mit einer Krankschreibung.

Wenn die durchführende Therapeut:in aufgrund des Fehlens bei mehreren Folgeterminen im Seminar eine erfolgreiche Teilnahme nicht mehr für möglich hält, kann sie Sie von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesem Fall (außer bei begründeten Krankschreibungen) fällt für die verbleibenden, nicht wahrzunehmenden Termine ebenfalls das Ausfallhonorar von 20,00 Euro pro Sitzung an.

Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Regelungen grundsätzlich sind und für alle Patient:innen gleichermaßen gelten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der
Psychotherapiepraxis im Zentrum